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Stiftung für Wohneigentumsförderung (SFWE)

Unter dem Namen Schweizerische Stiftung zur Förderung von Wohneigentum (SFWE) wurde im Jahre 1992 eine Stiftung aufgrund des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) als Dachorganisation auf Bundesebene im Sinne von Art. 80 ff des ZGB gegründet.

Die Stiftung bezweckt aufgrund des WEG die Finanzierung von Vorhaben zur Schaffung und Erneuerung von Wohnungen im ländlichen Raum unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der landwirtschaftlichen Bevölkerung.

Wer kann ein SFWE-Darlehen beantragen?

Gesuche um Gewährung eines Wohnbaudarlehens können von Haupt- und Nebenerwerbslandwirten, aber auch von Nichtlandwirten eingereicht werden. Gesuchsteller ist der Eigentümer, welcher die Wohnung selber bewohnt. Bei landwirtschaftlichen Pachtbetrieben kann unter Einhaltung einiger Voraussetzungen auch der Pächter unterstützt werden.

Weiter muss er folgende Einkommens- und Vermögensgrenzen (Art. 28 und 29 WEG) erfüllen:

  • Einkommensgrenze CHF 50'000.-- plus CHF 2'500.-- pro Kind
  • Vermögensgrenze CHF 144'000.-- plus CHF 16'900.-- pro Kind
     

Höhe und Konditionen der Darlehen

  • CHF 60’000.-- für eine Wohnung
  • CHF 120’000.-- für zwei Wohnungen
  • CHF 180’000.-- für drei Wohnungen
  • Zuzüglich CHF 10‘000.-- Bonus für Energie-Effizienz für Umbauten (Massnahme kostet mindestens CHF 30‘000.00) bzw.
    zuzüglich CHF 20‘000.-- Bonus für Enerige-Effizienz für Neubauten
  • 20 Jahre fest zu 1.0% (kündbar bei Überschreitung der Vermögens- oder Einkommenslimit)
  • Sicherstellung innerhalb der Belastungsgrenze im Vorgang zu landwirtschaftlichen Investitionskrediten

Das Gesuchsformular steht Ihnen bei den weiterführenden Unterlagen (s. unten) zur Verfügung. Das Gesuch ist schriftlich bei der Stiftung an folgende Adresse einzureichen:

Schweizerische Stiftung zur Förderung von Wohneigentum
ob. Steingrubenstrasse 55
4500 Solothurn
Tel. 032 628 60 60
Fax 032 628 60 69
E-mail: sfwe@sobv.ch

Gesuchsformulare können bei der Geschäftsstelle SFWE mit Sitz in Solothurn oder bei den kantonalen Kreditkassenstellen des Wohnkantons des Gesuchstellers bezogen werden.

Präsident der Stiftung ist Hans Oesch, Geschäftsführer der Bernischen Stiftung für Agrarkredite (BAK). Die Geschäftsstelle wird durch Andreas Schwab, Geschäftsführer der Solothurnischen landw. Kreditkasse geführt.

Zur Website SFWE

Weiterführende Unterlagen

Steuerbescheinigung

Merkblatt Wohnbaudarlehen