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Baubewilligung
"Bauen Sie zonenkonform und legal, sonst wird Ihr Vorhaben eine Qual."
Eine Baueingabe in der Landwirtschaft steht und fällt mit einer rechtskonformen Begründung des Bauvorhabens. Ob ein Bauprojekt als zonenkonform und damit als landwirtschaftlich gilt, oder aber unter eine der zahlreichen Ausnahmebestimmungen fällt, kann für den Erfolg bzw. Misserfolg eines Baugesuchs ausschlaggebend sein.
Bei landwirtschaftlichen Bauvorhaben gelten folgende Prüfkriterien:
- Betriebliche Notwendigkeit des Bauvorhabens
- Nachweis längerfristiger Existenzfähigkeit bei grösseren Bauvorhaben oder kleineren Betrieben
- Wirtschaftlichkeit und Tragbarkeit
Bei nicht landwirtschaftlichen Liegenschaften sind die Erweiterungsmöglichkeiten sehr beschränkt. Hier gilt es insbesondere abzuwägen, ob trotz allfällig höheren Umbaukosten eine Erweiterung im Gebäude nicht einer Erweiterung ausserhalb des Gebäudes vorzuziehen wäre.
Folgende Kriterien kommen hier zum Tragen:
- Altrechtlichkeit
- Durchgehendes Interesse
- Erhalt der Gebäudecharakteristik
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