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Gewässer

Gewässer entlang von Kulturland können für landwirtschaftliche Betriebe Nachteile mit sich bringen, z.B. wenn Land für Hochwasserschutzmassnahmen abgetreten werden muss oder sich Nutzungseinschränkungen nach einer Bachöffnung oder aufgrund von Grundwasserschutzmassnahmen ergeben. In solchen Fällen stellt sich die Frage nach der Entschädigung. Nicht immer deckt dabei eine Entschädigung in der Höhe des Verkehrswertes des Bodens alle Nachteile.

Bei der Festlegung einer Entschädigung infolge Landabtretung sind folgende Faktoren zu berücksichtigen:

  • Wert des abgetretenen Bodens
  • Ertragsausfall und Mehraufwand auf dem Restgrundstück
  • Einschränkungen für den Landwirtschaftsbetrieb infolge des Landverlustes

Bei der Festlegung einer Entschädigung für Nutzungsbeschränkungen sind folgende Faktoren zu beachten:

  • Ertragsausfall und Mehraufwand auf der eingeschränkten Fläche
  • Ertragsausfall und Mehraufwand auf dem Restgrundstück
  • Nachteilige Auswirkungen auf den Landwirtschaftsbetrieb infolge wegfallender Futtergrundlage und Hofdüngerausbringfläche
  • Dauer der Nutzungsbeschränkungen

 

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