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Auflagen der Baubewilligung beachten
Eine kleine Schreinerei oder Agrotourismus auf dem Bauernhof: Nicht landwirtschaftliche Nutzungen und Tätigkeiten sind vielfältig. Eine Frage ist, ob sie durch die abtretende Generation weitergeführt werden können.
Was gilt es als Hofnachfolgerin oder Hofnachfolger zu beachten, wenn auf dem landwirtschaftlichen Gewerbe im Sinne von Art. 5 und 7 des bäuerlichen Bodenrechts nicht landwirtschaftliche Nutzungen vorhanden sind? Können diese durch die abtretende Generation weitergeführt werden? Diese Fragen können nur beantwortet werden wenn die Auflagen der Baubewilligung bekannt sind.
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