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Gewinn- und Kapitalsteuer

Unternehmen, die als juristische Person geführt werden, sind eigene Steuersubjekte. Sie müssen unter anderem eine Gewinn- und Kapitalsteuer entrichten. Die Gewinnsteuer wird vom Bund, den Kantonen und den Gemeinden erhoben; die Kapitalsteuer hingegen nur von den Kantonen und Gemeinden.

Das Steuerrecht unterscheidet zwei Gruppen von juristischen Personen:

  • Kapitalgesellschaften
  • Übrige juristische Personen

Der Steuersatz bei der direkten Bundessteuer auf den Gewinnen von juristischen Personen beträgt schweizweit 8.5%. Die Ansätze für Kanton und Gemeinde variieren je nach Kanton.

Einzelunternehmen oder Personengesellschaften sind keine juristischen Personen und damit keine Steuersubjekte.

 

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