Bei Gewässerräumen früh aktiv werden
In vielen Regionen der Schweiz ist derzeit die Ausscheidung von Gewässerräumen im Gang. Grundlage dafür sind die bundesrechtlichen Vorgaben der Gewässerschutzgesetzgebung. Im Kanton Thurgau ist vorgesehen, dass die Gemeinden - nach einem vorgelagerten kantonalen Verfahren - die grundeigentümerverbindlichen Gewässerräume bis Ende 2026 festlegen.
Die Kantone und Gemeinden legen derzeit Gewässerräume fest, um den Gewässerschutz, den Hochwasserschutz und die zukünftige Gewässernutzung sicherzustellen. Für Landwirtschaftsbetriebe können daraus erhebliche Bewirtschaftungseinschränkungen entstehen. Der Artikel zeigt auf, welche Punkte Betroffene prüfen sollten und warum es wichtig ist, sich bereits im Mitwirkungsverfahren einzubringen.
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