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Bei Landung nicht in die Luft gehen

Im Frühling nehmen Freizeitaktivitäten im Freien wieder zu. Dabei betreten Fremde des Öfteren das Grundeigentum von Landwirtinnen und Landwirten. Beim Blick in die Gesetzesbücher wird deutlich, dass sie dies mit gutem Recht tun. Alles muss man sich aber nicht gefallen lassen.

Ballone dürfen auf abgeernteten, gemähten, unbeweideten und nicht eingezäunten Flächen gelandet werden. Geht dabei etwas schief, besteht Anspruch auf Schadenersatz. Eine Landegebühr einzufordern ist jedoch unzulässig.

Wer offen kommuniziert, erhöht die Chance, dass sich die Fremden auf Wiesen, in Feldern und Wäldern anständig verhalten. Wer selbst gut informiert ist, behält in Konfliktsituationen einen kühlen Kopf.

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