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Ertragswert

Der landwirtschaftliche Ertragswert bildet das Fundament des bäuerlichen Erbrechts, welches im Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) geregelt ist. Der Ertragswert wird zum einen für die Bewertung beim Verkauf eines landwirtschaftlichen Gewerbes innerhalb der Familie an einen selbstbewirtschaftenden Nachkommen benötigt. Zum anderen verwendet man den Ertragswert zur Ermittlung der Belastungsgrenze (Hypotheken), des Pachtzinses und in den meisten Kantonen für die Einkommens- (Eigenmietwert) und Vermögensbesteuerung.

Wir berechnen für Sie:

  • Ertragswert von einzelnen Grundstücken oder Gewerben
  • Ertragswert von Spezialkulturen (Obst, Reben, Gemüse, Gartenbau, Wald) und Sömmerungsbetrieben
  • Ertragswert von nichtlandwirtschaftlichen Objekten ohne Normvorgabe (z.B. Photovoltaikanlage, Agrotourismus usw.)
  • Belastungsgrenze

 

Mehr zum Thema: Ertragswert Bewertung

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Neuer Ertragswert seit April 2018

Der Bundesrat hat die revidierte Anleitung für die Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes per 1. April 2018 (Anleitung hier bestellen) in Kraft gesetzt (Link zu Medienmitteilung).

Was ist wichtig zu wissen?

  • Die neue Anleitung zur Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes ist per 1. April 2018 in Kraft gesetzt worden. 
  • Das Wertniveau des landwirtschaftlichen Ertragswertes inkl. Betriebsleiterwohnung steigt im Schnitt um 14% an. Dies ist im Vergleich zur Zeitspanne von 14 Jahren wenig; im Einzelfall kann es viel sein. In der gleichen Zeit stieg im Schnitt die Fläche auf über 24 ha LN und damit auch der Cashflow um gut 20% an. 
  • Neu wird nur noch eine Wohnung nach landwirtschaftlichen Normen bewertet, diejenige des Betriebsleiters. Alle anderen Wohnungen werden auf der Basis des erzielbaren Marktmietwertes kapitalisiert, was zu erheblich höheren Werten führt.
  • Der für die Wertbestimmung massgebende Kapitalisierungssatz sinkt von 4.41% auf 4.24% und wird neu mit dem gewichteten Kapitalkostensatz (WACCs) bestimmt. Als Bemessungsgrundlage für die Festlegung der massgeblichen Grundlagen (Betriebseinkommen, Landgutsrente, Kapitalisierungssatz usw.) sind die Jahre 2009 bis 2024 festgelegt worden.

Der Ertragswert nach der neuen Schätzungsanleitung, und damit auch die Belastungsgrenze, kann mit der Software Agrivalor® (webbasierte Datenbanklösung, entwickelt im Auftrag von Agriexpert) berechnet werden. Erfahren Sie hier mehr zu Agrivalor®.

Ebenfalls per 1. April 2018 wurden Änderungen bei der Berechnung des höchstzulässigen Pachtzinses gemäss der Pachtzinsverordnung in Kraft gesetzt. Lesen Sie mehr dazu unter: Pachtrecht

 

Mehr zum Thema: ErtragswertBewertung

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