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Landverlust: Der Mist wird vor dem Bau gekarrt

Wird Land für öffentliche Projekte beansprucht, bleibt für Grundeigentümerinnen und -eigentümer oft nur wenig Handlungsspielraum. Wer frühzeitig aktiv wird, kann Eingriffe mindern und bessere Entschädigungen oder Realersatz aushandeln. Eine lückenlose Dokumentation stärkt die eigene Verhandlungsposition.

Für Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse – etwa Strassen, Wege, Bahngleise, Stromleitungen oder Trafostationen – können die öffentliche Hand oder Unternehmen mit einem öffentlichen Auftrag (z. B. Elektrizitätsversorgungsunternehmen) Land beanspruchen. Willigt der Eigentümer oder die Eigentümerin nicht ein, kann dies im Rahmen eines Enteignungsverfahrens auch zwangsweise durchgesetzt werden. Verhindern lassen sich solche Vorhaben meistens nicht. In vielen Fällen lässt sich jedoch bei der konkreten Umsetzung des Projektes der Eingriff etwas vermindern oder zumindest die Entschädigung etwas verbessern.

Erfahren Sie im untenstehenden Zeitungsartikel, was bei den Verhandlungen zu beachten ist.

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