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Immissionen

Ein Landwirtschaftsbetrieb hat Auswirkungen auf die unmittelbare und weitere Umgebung. Im Bereich Geruch und Ammoniak sowie teilweise auch Lärm werden Berechnungen und Nachweise verlangt, dass die Nachbarn und die Umwelt nicht übermässig belastet werden. Im Gegenzug können mit technischen Massnahmen die Emissionen reduziert werden.
Nachbarn können Einsprache gegen ein Bauvorhaben eines Landwirtschaftsbetriebes machen oder bei der Gemeinde eine Geruchsklage einreichen. In letzterem Fall hat die Gemeindebehörde eine Umfrage zu machen und allenfalls Erhebungen über die Immissionen in der Nachbarschaft durchzuführen. Falls diese Erhebungen Handlungsbedarf ergeben, sind gemeinsam Massnahmen zu erarbeiten. 

Weitere "Immissionen" sind Schattenwurf, Blendwirkung (vorallem bei Treibhäusern ein Thema) oder die Beeinträchtigung der Aussicht.

Um Probleme, die sich in Verbindung mit Immissionen ergeben können, zu lösen, erfordern Verhandlungen fundiertes Wissen sowie Kenntnisse der Wirkung verschiedener Massnahmen u.a. in folgenden Fachbereichen:

  • Raumplanung
  • Luftreinhaltung
  • Lärmschutz

Die Immissionsproblematik untersteht dem Umweltrecht. Grundsätzlich gilt damit das Verursacherprinzip. Dies bedeutet, dass nicht der bestehende Betrieb rechtlich geschützt ist (wäre sogenannter Besitzstand), sondern ein Betrieb, der Immissionen verursacht, muss entsprechende Sanierungsmassnahmen treffen.

Um Immissionen in der Nachbarschaft möglichst zu verhindern, sind Einzonungen in Richtung des Betriebes sowie nachbarliche Baugesuche genau zu studieren und im Zweifelsfall Einsprache zu erheben.

 

Mehr zum Thema: Fachartikel/Downloads

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