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Zonenplanung

"Die Zonenplanung gilt für fast eine Generation. Eine Revision ist der ideale Zeitpunkt, sich über die Weiterentwicklung seines Betriebes Gedanken zu machen."

Eine Änderung des Zonenplans ist ein umfangreicher Prozess, bei dem verschiedenste Interessen berücksichtigt werden. Eine Gemeinde kann die Gesamtrevision eines Zonenplans vorsehen oder auf ein Einzelbegehren hin auch nur eine Teilzonenplanänderung vornehmen.

Durch eine Zonenplanrevision können sich die Rahmenbedingungen für einen Landwirtschaftsbetrieb stark ändern:

  • Einschränkung der Bewirtschaftungsmöglichkeiten respektive künftiger Entwicklungen
  • Verhinderung der Erstellung gedeckter Obst- oder Beerenanalagen sowie von Folientunnels
  • Verhinderung der Aufstockung der Tierhaltung wegen allfälliger Immissionen in der Nähe von Wohn- und Gewerbezonen

Eine Aufstockung der Tierhaltung über die Limiten der inneren Aufstockung hinaus, setzt ein vorgängiges Planungsverfahren voraus, in welchem in der Regel auch bereits die Umweltverträglichkeit nachzuweisen ist.

Betriebe in der Landwirtschaftszone mit Pferdehaltung oder mit einem Lohnunternehmen können raumplanungsrechtliche Probleme aufwerfen. Die Durchführung eines Planungsverfahrens kann unter Umständen empfehlenswert sein.

Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen an:

  • Begleitung der Projektierung und des Zonierungsverfahrens
  • Ausfertigen von Zonierungsbegehren (ohne Plananfertigung)

 

Mehr zum Thema: Fachartikel/Downloads

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