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Kulturschaden

Durch die Kleinräumigkeit der Schweiz wird bei vielen Projekten Landwirtschaftsland beansprucht, beispielsweise temporär für ein Fest, für eine Humusdeponie oder dauernd für Infrastrukturprojekte oder auch für Hochwasser- und Naturschutzmassnahmen. Werden dabeistehende Kulturen beschädigt, muss die Fruchtfolge geändert werden oder geht beanspruchtes Land durch Bauten definitiv verloren, so entsteht dem Landwirt oder der Landwirtin ein Ertragsausfall.

Wir beraten Landwirte und Landwirtinnen, Veranstalter von Anlässen sowie Bau- und Planungsunternehmen bei sämtlichen Entschädigungsfragen im Zusammenhang mit der Beanspruchung von Landwirtschaftsland.

Agriexpert bietet mit folgenden jährlich publizierten Wegleitungen eine neutrale und schweizweit anerkannte Grundlage für die Schätzung von Kulturschäden:

  • Wegleitung für die Schätzung von Kulturschäden
  • Wegleitung für die Schätzung von Kulturschäden, Ausgabe für Wildschaden
  • Wegleitung für die Bemessung des Einkommensausfalles für mehrjährig beanspruchtes Kulturland

Auf Basis dieser Wegleitungen bietet Agriexpert folgende Dienste an:

  • Schätzung von zu erwartenden Schäden
  • Bewertung des Kulturschadens vor Ort
  • Erstellung von Verträgen über die Landbeanspruchung

 

Mehr zum Thema: Kulturschaden Entschädigungen

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