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Vorsorgeauftrag

Wer infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder Altersschwäche nicht mehr für sich sorgen kann und urteilsunfähig wird, ist auf fremde Unterstützung angewiesen. Mit Hilfe eines Vorsorgeauftrags kann man frühzeitig sicherstellen, dass in einem solchen Fall eine Vertrauensperson oder eine Fachstelle alle wichtigen persönlichen Angelegenheiten erledigt.

Der Vorsorgeauftrag kann mittels Vertrag oder Vollmacht schriftlich festgehalten werden.

Übergeordnet ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des jeweiligen Kantons für die Kontrolle und die Umsetzung zuständig.

 

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