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Kooperation

Bei der Planung von Investitionen und bei der Suche nach Entwicklungsmöglichkeiten wird in der Landwirtschaft oft auch eine mögliche Zusammenarbeit mit einem anderen Betrieb zum Thema. Eine Kooperation macht dann Sinn, wenn betriebs- und arbeitswirtschaftliche Synergien genutzt werden können.

Bei der Gründung und der Auflösung einer Gemeinschaft ist es wichtig, folgende Punkte zu beachten:

Gründung:

  • Gründliche Auseinandersetzung der Kooperationspartner bzw. Kooperationspartnerinnen
  • Erarbeitung eines auf die Bedürfnisse zugeschnittenen Gemeinschaftsvertrages
  • Wahl der Gesellschaftsform

Auflösung:

  • Einvernehmliche Beratung der Gemeinschafter
  • Durchführung von Bewertung und Auflösungsberechnungen
  • Erstellung einer Auflösungsvereinbarung

Wir bieten in Bezug auf Kooperationen folgende Dienste an:

  • Durchführung von Betriebsanalysen
  • Beratungsgespräche
  • Ableitung des richtigen Gesellschaftsvertrages
  • Abklärungen bei geplanten Investitionen
  • Beurteilung von Finanzierungsfragen

 

Mehr zum Thema:Fachartikel/Downloads

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056 462 52 71


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