Durchleitungsrechte und Entschädigung
Die bekannten Entschädigungsansätze für elektrische Freileitungen und Masten sowie für Schächte und erdverlegte Leitungen im landwirtschaftlichen Kulturland bestehen schon seit vielen Jahren. Was gilt bei den Ansätzen und wie werden sie festgelegt?
Die Entschädigungsansätze sind gemeinsame Empfehlungen des Schweizer Bauernverbands mit weiteren Verbänden und Unternehmen (Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen, Swissgrid, Swisscom, SBB, Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches, Verband Schweizer Abwas-ser und Gewässerschutzfachleute). Die Empfehlungen haben aber nicht den Anspruch, dass sie für alle Grundeigentümer und Leitungseigentümer verbindlich sind. In Streitfällen über die Entschädigungshöhe haben sich die Gerichte jedoch bereits mehrfach auf diese Empfehlungen gestützt. Sind
Flächen mit Spezialkulturen betroffen, sind die Entschädigungsansätze fallweise zu bestimmen.
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