Grenzabstände gibt es auch bei Pflanzen
Ob Sträucher, Hecken, Einzelbäume oder Hochstamm-Obstgärten, bei sämtlichen Neupflanzungen von Bäumen und Sträuchern müssen die gesetzlichen Grenzabstände eingehalten werden. Diese variieren von Kanton zu Kanton und teils von Baugebiet zu Landwirtschaftszone.
Wer neu pflanzt, sollte nicht nur die aktuellen Vorschriften kennen, sondern auch die zukünftige Entwicklung der Pflanzen berücksichtigen. Der Grenzabstand muss nicht nur bei der Pflanzung, sondern auch Jahrzehnte später noch eingehalten werden können.
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