Wer haftet bei Schäden durch umstürzende Waldbäume?
Ein Schaden durch einen umstürzenden Baum aus dem Nachbarwald führt nicht automatisch zu einer Versicherungsleistung oder einer Haftung des Waldeigentümers. Entscheidend sind die konkreten Umstände des Ereignisses und die Nachweisbarkeit einer Pflichtverletzung.
Ein umstürzender Baum aus dem benachbarten Wald wirkt auf den ersten Blick wie ein klarer Versicherungsfall. In der Praxis bleiben betroffene Liegenschaftseigentümer jedoch häufig auf dem Schaden sitzen. Viele Gebäudeversicherungen decken Sturmschäden erst ab Windgeschwindigkeiten von 75 km/h. Wird dieser Wert am Schadenort nicht erreicht, besteht oftmals kein Versicherungsschutz. Auch der Nachweis, dass ein früheres Sturmereignis den späteren Schaden verursacht hat, ist meist schwierig.
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