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Verlust von Land oder Nutzungsmöglichkeiten

Beim Verlust von Land oder dem Verlust der vollständigen Verfügungsfreiheit über die Nutzung des eigenen Grundstücks darf der Landeigentümer dafür eine Entschädigung verlangen.

Soll eine neue Stromleitung verlegt oder ein Radweg gebaut werden, wird dafür häufig Landwirtschaftsland benötigt. Für die Verlegung einer neuen Stromleitung beispielsweise wird dann ein Dienstbarkeitsvertrag erforderlich. Bei Einschränkungen im eigenen Land ist es wichtig, dass neben der Entschädigung auch der Inhalt der Dienstbarkeitsverträge stimmt.

Cadio Percin erläutert im untenstehenden Artikel aus dem Thurgauer Bauer, welche Punkte bei der Festlegung der Entschädigung zu beachten sind und welche Regelungen in den Dienstbarkeitsverträgen sinnvoll sind.

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